Versicherungsrecht

Versicherungen sollen im Ernstfall Sicherheit bieten. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen. Die Ursachen solcher Auseinandersetzungen sind vielfältig: unklare Vertragsbedingungen, streitige Schadensursachen oder etwa Obliegenheitsverletzungen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist in diesen Situationen entscheidend, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden und die eigene Rechtsposition zu sichern.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Versicherungsnehmer sowie Versicherer umfassend in nahezu allen Versicherungssparten. Eine besondere Spezialisierung hat sich dabei mit Blick auf das Personenversicherungsrecht und dort vor allem die Unfallversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung herausgebildet.

Wir begleiten unsere Mandanten in sämtlichen Phasen des Versicherungsverhältnisses – ob vor Abschluss eines Versicherungsvertrages, während eines laufenden Vertragsverhältnisses oder nach Eintritt des Versicherungsfalles. Dabei umfasst unsere Tätigkeit sowohl die präventive Vertragsgestaltung und -prüfung als auch die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Streitfall.

Durch zielgerichtete Verhandlungen und eine strukturierte Aufbereitung des Sachverhalts lassen sich viele Auseinandersetzungen effizient und ohne gerichtliche Auseinandersetzung lösen. Sofern eine außergerichtliche Einigung jedoch nicht möglich ist oder die Rechtslage eine gerichtliche Klärung erfordert, scheuen wir auch den Rechtsweg nicht – und vertreten die uns anvertrauten Interessen konsequent vor den zuständigen Gerichten.

Unsere Expertise erstreckt sich dabei gleichermaßen auf nationale wie auf internationale Fallgestaltungen.

Warum unsere Mandanten im Versicherungsrecht auf uns vertrauen

  • Verständliche und persönliche Beratung
    Klare Einschätzung der Rechtslage, transparente Kommunikation und individuelle Betreuung.

  • Strategische und durchsetzungsstarke Vertretung
    Außergerichtliche Verhandlungen ebenso wie konsequente Vertretung vor Gericht.

  • Besondere Kompetenz an der Schnittstelle zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
    Ganzheitliche Betrachtung komplexer Fälle mit mehreren rechtlichen Bezugspunkten.

  • Netzwerk
    Über unsere gute Vernetzung mit anderen Kanzleien sind wir jederzeit in der Lage, Sachverhaltselemente, die nicht unseren Kerngebieten zugehörig sind, durch unsere Kooperationspartner in anderen Kanzleien bewerten zu lassen und diese “mit ins Boot zu holen”.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Versicherungsrecht

Wir vertreten gleichermaßen Versicherungsnehmer wie Versicherer.

Versicherungsnehmer, ob Unternehmen oder Privatpersonen, beraten wir hinsichtlich des Abschlusses von Versicherungsverträgen und während des Versicherungsverhältnisses sowie im Eintritt des Schadensfalles. Wir vertreten Versicherungsnehmer außergerichtlich und gerichtlich zur Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Für Versicherer wehren wir unberechtigte Forderungen ab. Wir beraten sie zudem bezüglich bestehender Versicherungsverhältnisse. Außerdem überprüfen und gestalten wir Versicherungsbedingungen neu.

Wir sind in diversen Versicherungssparten tätig - unser besonderer Schwerpunkt liegt jedoch bei der Beratung und Vertretung im Bereich des Personenversicherungsrechts und dort vor allem bei der

Zu unseren Tätigkeitsfeldern gehören darüber hinaus exemplarisch die

Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsrecht

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