Versicherungsrecht
Versicherungen sollen im Ernstfall Sicherheit bieten. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen. Die Ursachen solcher Auseinandersetzungen sind vielfältig: unklare Vertragsbedingungen, streitige Schadensursachen oder etwa Obliegenheitsverletzungen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist in diesen Situationen entscheidend, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden und die eigene Rechtsposition zu sichern.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Versicherungsnehmer sowie Versicherer umfassend in nahezu allen Versicherungssparten. Wir begleiten unsere Mandanten in sämtlichen Phasen des Versicherungsverhältnisses – ob vor Abschluss eines Versicherungsvertrages, während eines laufenden Vertragsverhältnisses oder nach Eintritt des Versicherungsfalles. Dabei umfasst unsere Tätigkeit sowohl die präventive Vertragsgestaltung und -prüfung als auch die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Streitfall.
Durch zielgerichtete Verhandlungen und eine strukturierte Aufbereitung des Sachverhalts lassen sich viele Auseinandersetzungen effizient und ohne gerichtliche Auseinandersetzung lösen. Sofern eine außergerichtliche Einigung jedoch nicht möglich ist oder die Rechtslage eine gerichtliche Klärung erfordert, scheuen wir auch den Rechtsweg nicht – und vertreten die uns anvertrauten Interessen konsequent vor den zuständigen Gerichten.
Unsere Expertise erstreckt sich dabei gleichermaßen auf nationale wie auf internationale Fallgestaltungen.
Warum unsere Mandanten im Versicherungsrecht auf uns vertrauen
Verständliche und persönliche Beratung
Klare Einschätzung der Rechtslage, transparente Kommunikation und individuelle Betreuung.Strategische und durchsetzungsstarke Vertretung
Außergerichtliche Verhandlungen ebenso wie konsequente Vertretung vor Gericht.Besondere Kompetenz an der Schnittstelle zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Ganzheitliche Betrachtung komplexer Fälle mit mehreren rechtlichen Bezugspunkten.Netzwerk
Über unsere gute Vernetzung mit anderen Kanzleien sind wir jederzeit in der Lage, Sachverhaltselemente, die nicht unseren Kerngebieten zugehörig sind, durch unsere Kooperationspartner in anderen Kanzleien bewerten zu lassen und diese “mit ins Boot zu holen”.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Versicherungsrecht
Wir vertreten gleichermaßen Versicherungsnehmer wie Versicherer.
Versicherungsnehmer, ob Unternehmen oder Privatpersonen, beraten wir hinsichtlich des Abschlusses von Versicherungsverträgen und während des Versicherungsverhältnisses sowie im Eintritt des Schadensfalles. Wir vertreten Versicherungsnehmer außergerichtlich und gerichtlich zur Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Für Versicherer wehren wir unberechtigte Forderungen ab. Wir beraten sie zudem bezüglich bestehender Versicherungsverhältnisse. Außerdem überprüfen und gestalten wir Versicherungsbedingungen neu.
Wir sind in nahezu allen Versicherungssparten tätig.
Zu unserem Beratungsspektrum gehören exemplarisch:
Betriebshaftpflichtversicherung
Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung
Cyberversicherung
D&O-Versicherung
W&I-Versicherung
Haftpflichtversicherung der freien Berufe
Gebäudeversicherung
Hausratversicherung
Feuerversicherung
Private Haftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallversicherung
Private Krankenversicherung
Lebensversicherung
Rechtsschutzversicherung
Reiseversicherung
Mehr zu unseren Beratungsschwerpunkten
Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsrecht
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Je früher, desto besser. Bereits bei der ersten Ablehnung einer Leistung durch den Versicherer oder bei Unklarheiten über den Umfang Ihres Versicherungsschutzes empfiehlt sich eine rechtliche Beratung. Wer zu lange wartet, riskiert, Fristen zu versäumen oder seine Rechtsposition zu schwächen.
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Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Häufig kann erfolgreich vorgegangen werden – etwa wenn die Begründung des Versicherers rechtlich nicht trägt oder der Sachverhalt unvollständig gewürdigt wurde. Wir prüfen die Ablehnungsentscheidung und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten bestehen.
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In vielen Fällen ja – sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht und der Versicherungsfall vom Deckungsschutz erfasst ist. Wir unterstützen Sie bei der Deckungsanfrage und klären vorab, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung eingreift.
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Wir vertreten beide Seiten – sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer. Diese Erfahrung aus beiden Perspektiven kommt unseren Mandanten zugute: Wir kennen die Argumentationslinien und Vorgehensweisen der jeweiligen Gegenseite und können unsere Strategie entsprechend ausrichten.
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In einem ersten Gespräch schildern Sie uns Ihren Fall. Wir analysieren die Sach- und Rechtslage, erläutern Ihre Optionen und geben eine realistische Einschätzung zu Erfolgsaussichten und möglichem Vorgehen – ohne unnötigen Fachjargon.
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Ja, in der Regel ist das außergerichtliche Vorgehen der erste Schritt. Es ist häufig schneller, kostengünstiger und schont alle Beteiligten. Wenn dieser Weg jedoch nicht zum Ziel führt, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht.
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Das lässt sich pauschal nicht sagen. Außergerichtliche Verfahren können sich innerhalb weniger Wochen klären; gerichtliche Auseinandersetzungen dauern je nach Instanz und Komplexität deutlich länger. Wir halten Sie stets über den aktuellen Stand informiert.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf - Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
