Kündigung erhalten? Handeln Sie jetzt.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung: Wir prüfen sofort, ob Ihre Kündigung unwirksam ist, bevor wichtige Fristen verstreichen.

  • Spezialisierung auf Arbeitsrecht & Kündigungsschutzverfahren

  • Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden

  • Deutschlandweite Vertretung

Was ist bei Erhalt einer Kündigung zu beachten?

  • Ab Zugang der Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen, danach ist die Kündigung regelmäßig wirksam. Eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage ist nur in strengen Ausnahmefällen möglich.

  • Kündigungen des Arbeitgebers sind an strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden und regelmäßig angreifbar.

  • Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht enden sehr häufig durch einen Vergleich. Das Arbeitsverhältnis wird dann oft gegen Zahlung einer Abfindung aufgehoben.

Wir erzielen das beste Ergebnis für Sie - der Ablauf:

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Sie füllen unten das Kontaktformular aus oder senden uns Ihre Anfrage über unsere Kontaktseite

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Wir prüfen kostenlos die Wirksamkeit Ihrer Kündigung und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück

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Individuelle Klärung des weiteren Vorgehens und ggf. Einreichung der Kündigungsschutzklage

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kündigungsschutzverfahren im Arbeitsrecht

Jetzt handeln, bevor Ihre Frist für die Kündigungsschutzklage abläuft

Lassen Sie Ihre Kündigung unverbindlich durch unsere spezialisierten Anwälte für Kündigungsschutzklagen prüfen, ob Ihre Kündigung unwirksam und eine Abfindung erreichbar ist

Füllen Sie hierzu das Formular aus - wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück und besprechen das weitere Vorgehen.