Kündigung erhalten? Handeln Sie jetzt.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung: Wir prüfen sofort, ob Ihre Kündigung unwirksam ist, bevor wichtige Fristen verstreichen.

  • Spezialisierung auf Arbeitsrecht & Kündigungsschutzverfahren

  • Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden

  • Deutschlandweite Vertretung

Was bei Erhalt einer Kündigung zu beachten ist

  • Ab Zugang der Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen, danach ist die Kündigung regelmäßig wirksam. Eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage ist nur in strengen Ausnahmefällen möglich.

  • Kündigungen des Arbeitgebers sind an strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden und regelmäßig angreifbar.

  • Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht enden sehr häufig durch einen Vergleich. Das Arbeitsverhältnis wird dann oft gegen Zahlung einer Abfindung aufgehoben.

Wir erzielen das beste Ergebnis für Sie - der Ablauf:

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Sie füllen unten das Kontaktformular aus oder senden uns Ihre Anfrage über unsere Kontaktseite

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Wir prüfen kostenlos die Wirksamkeit Ihrer Kündigung und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück

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Individuelle Klärung des weiteren Vorgehens und ggf. Einreichung der Kündigungsschutzklage

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kündigungsschutzverfahren im Arbeitsrecht

  • In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten vollständig.

    Falls keine Versicherung besteht, informieren wir Sie transparent über mögliche Kosten und Risiken, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Oft lohnt sich ein Vorgehen bereits wegen der möglichen Abfindung wirtschaftlich deutlich.

    Die erste Prüfung Ihrer Kündigung erfolgt kostenlos.

  • Sie müssen innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen. Danach gilt die Kündigung in vielen Fällen automatisch als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

    Deshalb ist schnelles Handeln entscheidend. Wir prüfen Ihre Kündigung kurzfristig und sagen Ihnen sofort, welche Möglichkeiten Sie haben.

  • Einen automatischen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es meistens nicht. Dennoch enden viele Kündigungsschutzverfahren mit einer finanziellen Einigung.

    Die Höhe der Abfindung hängt unter anderem ab von:

    • Ihrer Betriebszugehörigkeit

    • Ihrem Gehalt

    • der Erfolgsaussicht der Klage

    • dem Druck auf den Arbeitgeber

    Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, wirtschaftlich starke Vergleichslösungen und möglichst hohe Abfindungen zu verhandeln.

  • Nein. Unterschreiben Sie insbesondere keinen:

    • Aufhebungsvertrag

    • Abwicklungsvertrag

    • Verzichtserklärung

    ohne vorherige anwaltliche Prüfung.

    Viele Arbeitnehmer verzichten dadurch unbewusst auf:

    • Abfindungen

    • Kündigungsschutz

    • Ansprüche beim Arbeitslosengeld

    Lassen Sie Dokumente vor einer Unterschrift unbedingt prüfen.

  • Der Ablauf ist einfach und schnell:

    1. Sie senden uns Ihre Kündigung über das Formular

    2. Wir prüfen Ihren Fall werktags innerhalb von 24 Stunden

    3. Sie erhalten eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung und eine klare Handlungsempfehlung

    Danach übernehmen wir auf Wunsch die komplette Kommunikation mit dem Arbeitgeber und vertreten Ihre Interessen konsequent, außergerichtlich und vor Gericht.

    Ziel ist immer das bestmögliche Ergebnis für Sie: Arbeitsplatz sichern oder maximale Abfindung erzielen.

Jetzt handeln, bevor Ihre Frist für die Kündigungsschutzklage abläuft

Lassen Sie Ihre Kündigung unverbindlich durch unsere spezialisierten Anwälte für Kündigungsschutzklagen prüfen, ob Ihre Kündigung unwirksam und eine Abfindung erreichbar ist

Füllen Sie hierzu das Formular aus - wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück und besprechen das weitere Vorgehen.