Gebäudeversicherung

Das Gebäude ist für die meisten Eigentümer eines der wertvollsten Vermögensgüter. Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Elementarereignisse können dieses Vermögen innerhalb kürzester Zeit erheblich beeinträchtigen oder gar zerstören. Die Gebäudeversicherung soll für diese Fälle Schutz bieten und die Kosten für Wiederherstellung oder Neubau des Gebäudes übernehmen. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern – über den Umfang des Versicherungsschutzes, die Höhe der Entschädigung oder die Frage, ob das schadenauslösende Ereignis überhaupt vom versicherten Risiko erfasst ist.

Ein zentraler Streitpunkt in der Gebäudeversicherung ist die Schadensursache. Viele Schäden an Gebäuden lassen sich nicht eindeutig einer einzigen Ursache zuordnen – so kann ein Wasserschaden sowohl auf ein versichertes Leitungswasserereignis als auch auf nicht versichertes Grundwasser oder eindringendes Niederschlagswasser zurückzuführen sein. Versicherer versuchen in solchen Fällen mitunter, die Eintrittspflicht mit dem Hinweis auf eine nicht versicherte Schadensursache abzuwehren. Die genaue Ursachenermittlung erfordert regelmäßig den Einsatz von Sachverständigen und eine sorgfältige Auswertung der Versicherungsbedingungen. Daneben führen Fragen zur Unterversicherung, zur Höhe des Wiederherstellungswertes und zur Abgrenzung zwischen versichertem Gebäude und nicht versichertem Inventar regelmäßig zu Streitigkeiten.

Besondere Komplexität entsteht im Bereich der Elementarschäden, also bei Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder ähnliche Naturereignisse. Elementarschäden sind in der klassischen Wohngebäudeversicherung häufig nicht automatisch mitversichert, sondern bedürfen eines gesonderten Zusatzbausteins. Ob ein Schaden als Elementarschaden einzustufen ist oder unter einen anderen versicherten Tatbestand fällt, ist in der Praxis häufig streitig – insbesondere bei Überschwemmungen, bei denen die Abgrenzung zwischen versichertem Leitungswasser und nicht versichertem Oberflächenwasser erhebliche Auswirkungen auf den Deckungsschutz haben kann. Darüber hinaus gewinnen klimawandelbedingte Extremwetterereignisse zunehmend an Bedeutung und werfen neue Fragen zur Reichweite des Versicherungsschutzes auf.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Gebäudeeigentümer als Versicherungsnehmer als auch Versicherer in allen Fragen der Gebäudeversicherung. Wir begleiten unsere Mandanten von der Prüfung bestehender Versicherungsverträge und der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bis hin zur Abwehr unberechtigter Ansprüche – außergerichtlich wie gerichtlich.

Häufig gestellte Fragen zur Gebäude-versicherung

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