Private Haftpflichtversicherung

Wer im Alltag durch eigenes Verhalten einen anderen schädigt, haftet nach deutschem Recht grundsätzlich unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen – und zwar unabhängig davon, ob die Schädigung absichtlich oder lediglich fahrlässig herbeigeführt wurde. Die private Haftpflichtversicherung soll vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche schützen und zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Sie deckt Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden ab, die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen Dritten gegenüber verursachen.

In der Praxis ist der tatsächliche Deckungsumfang einer privaten Haftpflichtversicherung jedoch häufig Gegenstand von Streitigkeiten. Versicherungsverträge enthalten regelmäßig Ausschlussklauseln, die bestimmte Schadenskategorien vom Versicherungsschutz ausnehmen – etwa Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen oder Schäden im Zusammenhang mit bestimmten Tätigkeiten, die gesondert versichert werden müssen. Ob ein solcher Ausschluss im konkreten Einzelfall greift, ist häufig eine Frage der Vertragsauslegung, die einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung bedarf. Daneben kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die Schadensshöhe oder darüber, ob der Geschädigte tatsächlich einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer hat.

Ein besonderes Konfliktpotenzial entsteht, wenn der Versicherer die Eintrittspflicht verweigert und der Geschädigte seinen Anspruch unmittelbar gegen den Versicherungsnehmer verfolgt. In dieser Situation gerät der Versicherungsnehmer zwischen die Fronten: Er ist einerseits dem Anspruch des Geschädigten ausgesetzt und andererseits auf die Deckung durch seinen Versicherer angewiesen. Die Haftpflichtversicherung erfüllt dabei – wie in anderen Haftpflichtsparten auch – eine doppelte Funktion: Sie stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen frei und verpflichtet den Versicherer, unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Diese Abwehrfunktion ist ein wesentlicher Bestandteil des Versicherungsschutzes, der in der Praxis häufig unterschätzt wird.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer in allen Fragen der privaten Haftpflichtversicherung. Wir begleiten unsere Mandanten von der Prüfung bestehender Versicherungsverträge über die Beratung im Schadenfall bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen – außergerichtlich wie gerichtlich.

Häufig gestellte Fragen zur Privaten Haftpflicht-versicherung

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