Cyberversicherung

Die fortschreitende Digitalisierung von Geschäftsprozessen hat die Abhängigkeit von IT-Systemen und digitaler Infrastruktur in nahezu allen Branchen erheblich gesteigert. Damit einher geht ein wachsendes Risiko: Cyberangriffe, Datenpannen und IT-Ausfälle können Unternehmen innerhalb kürzester Zeit erhebliche wirtschaftliche Schäden zufügen – durch Betriebsunterbrechungen, Wiederherstellungskosten, Haftungsansprüche Dritter oder behördliche Sanktionen. Die Cyberversicherung soll Unternehmen vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse schützen.

In der Praxis erweist sich der tatsächliche Deckungsumfang einer Cyberversicherung jedoch häufig als streitig. Cyberversicherungsverträge sind in ihrer Struktur und Terminologie weniger standardisiert als klassische Versicherungssparten – Begriffe wie „Cyberangriff“, „Datapanne“ oder „Betriebsunterbrechung“ werden in verschiedenen Vertragsbedingungen unterschiedlich definiert und abgegrenzt. Ob ein konkretes Schadensereignis vom Versicherungsschutz erfasst ist, hängt daher maßgeblich von der Auslegung dieser Begriffe im Einzelfall ab. Hinzu kommen Ausschlussklauseln, die etwa Schäden aus bekannten Sicherheitslücken, unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen oder kriegerischen Handlungen im Cyberraum vom Deckungsschutz ausnehmen.

Besondere Komplexität entsteht bei Ransomware-Angriffen, die heute zu den häufigsten und schadenintensivsten Cyberrisiken zählen. Neben den unmittelbaren Wiederherstellungskosten stellen sich hier Fragen zur Deckung etwaiger Lösegeldzahlungen, zur Haftung gegenüber betroffenen Dritten sowie zur Abgrenzung zwischen Eigenschäden und Drittschäden – Fragen, deren Beantwortung eine sorgfältige Analyse der Versicherungsbedingungen erfordert. Gleichzeitig gewinnen datenschutzrechtliche Aspekte zunehmend an Bedeutung: Datenschutzverletzungen infolge eines Cyberangriffs können Bußgelder nach der DSGVO sowie Schadensersatzansprüche betroffener Personen nach sich ziehen, deren versicherungsrechtliche Behandlung ebenfalls sorgfältig zu prüfen ist.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Unternehmen als Versicherungsnehmer als auch Versicherer in allen Fragen der Cyberversicherung. Wir begleiten unsere Mandanten von der präventiven Vertragsgestaltung und -prüfung über die Beratung im Schadenfall bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen – außergerichtlich wie gerichtlich.

Häufig gestellte Fragen zur Cyberversicherung

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