Unfallversicherung

Unfälle können jederzeit und überall eintreten – im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr. Die Folgen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen bis hin zu dauerhaften Invaliditäten, die das Leben des Betroffenen nachhaltig verändern. Die private Unfallversicherung soll für den Fall einer unfallbedingten Invalidität oder anderer versicherter Folgen finanziellen Schutz bieten – über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus, die nur Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abdeckt. Sie leistet typischerweise eine Invaliditätsentschädigung, ein Krankentagegeld oder eine Unfallrente, je nach vereinbartem Leistungsumfang.

In der Praxis gehören Streitigkeiten aus der Unfallversicherung zu den häufigen versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Ein zentraler Streitpunkt ist regelmäßig die Frage, ob das schadenauslösende Ereignis überhaupt als Unfall im Sinne des Versicherungsvertrages zu qualifizieren ist. Nach den gängigen Versicherungsbedingungen liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherungsnehmer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet. Jedes dieser Merkmale – die Plötzlichkeit, die äußere Einwirkung und die Unfreiwilligkeit – kann im Einzelfall Anlass für Auseinandersetzungen bieten. Hinzu kommen Streitigkeiten über den Grad der unfallbedingten Invalidität und darüber, ob bestehende Vorerkrankungen den Versicherungsschutz einschränken oder ausschließen.

Besondere Komplexität entsteht, wenn neben dem Unfallereignis auch krankhafte Vorerkrankungen oder Gebrechen an der eingetretenen Invalidität mitgewirkt haben. In diesen Fällen können Versicherer eine sogenannte Mitwirkungsquote geltend machen und ihre Leistung entsprechend kürzen. Ob und in welchem Umfang eine solche Kürzung gerechtfertigt ist, hängt von den medizinischen Gegebenheiten und der Auslegung der Versicherungsbedingungen ab und erfordert regelmäßig den Einsatz medizinischer Sachverständiger. Darüber hinaus sind die in den Versicherungsbedingungen geregelten Fristen – insbesondere die Fristen für die ärztliche Feststellung der Invalidität und deren Geltendmachung gegenüber dem Versicherer – in der Praxis eine häufige Fehlerquelle, die zum Verlust des Leistungsanspruchs führen kann.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer in allen Fragen der Unfallversicherung. Wir begleiten unsere Mandanten von der Prüfung bestehender Versicherungsverträge und der Durchsetzung von Leistungsansprüchen bis hin zur Abwehr unberechtigter Ansprüche – außergerichtlich wie gerichtlich.

Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung

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