Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung soll ihren Versicherungsnehmern den Zugang zum Recht ermöglichen, ohne dass das wirtschaftliche Risiko eines Rechtsstreits die Entscheidung über die Wahrnehmung berechtigter Interessen bestimmt. Sie übernimmt die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung, Gerichtskosten sowie Sachverständigenkosten – und im Unterliegensfall auch die Kosten der gegnerischen Partei. In der Praxis ist die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht selten selbst Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen: Versicherer verweigern die Deckungszusage mit dem Hinweis auf fehlende Erfolgsaussichten, auf den Eingriff von Ausschlusstatbeständen oder auf das Vorliegen des Versicherungsfalles außerhalb des versicherten Zeitraums.

Ein zentraler Konfliktpunkt in der Rechtsschutzversicherung ist die sogenannte Risikoausschlussprüfung. Bevor der Versicherer Deckungsschutz gewährt, prüft er, ob der geltend gemachte Anspruch hinreichende Erfolgsaussichten hat und ob kein Ausschlusstatbestand eingreift. Lehnt der Versicherer die Deckung ab, ist der Versicherungsnehmer auf eigene Kosten auf den Rechtsweg angewiesen – oder er muss seinen Anspruch aufgeben. Die Deckungsablehnung ist daher häufig selbst Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Streitig ist in diesem Zusammenhang insbesondere, ob der Versicherer die Erfolgsaussichten zutreffend beurteilt hat, ob ein geltend gemachter Ausschlusstatbestand tatsächlich eingreift und ob die Deckungsanfrage rechtzeitig gestellt wurde.

Besondere Herausforderungen entstehen bei der zeitlichen Abgrenzung des Versicherungsfalles. Die Rechtsschutzversicherung knüpft den Versicherungsfall in der Regel an den Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer erstmals gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat oder ihm gegenüber ein solcher Verstoß behauptet wird. Liegt dieser Zeitpunkt vor Beginn des Versicherungsvertrages, besteht kein Versicherungsschutz – auch wenn der Rechtsstreit erst während der Vertragslaufzeit ausgebrochen ist. Diese Abgrenzung ist in der Praxis häufig streitig und erfordert eine genaue Analyse des zugrunde liegenden Sachverhalts. Darüber hinaus sind Verträge mit mehreren Rechtsschutz-Bausteinen – etwa Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz – in ihrer Reichweite und in ihren Ausschlusskonstellationen nicht immer leicht zu überblicken.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Versicherungsnehmer als auch Rechtsschutzversicherer in allen Fragen des Rechtsschutzversicherungsrechts. Wir begleiten unsere Mandanten von der Prüfung der Deckungszusage über die Durchsetzung des Deckungsanspruchs bis hin zur Abwehr unberechtigter Ansprüche – außergerichtlich wie gerichtlich.

Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutz-versicherung

  • Verweigert der Rechtsschutzversicherer die Deckungszusage – etwa wegen fehlender Erfolgsaussichten oder eines vermeintlichen Ausschlusstatbestandes – ist diese Entscheidung nicht ohne Weiteres hinzunehmen. Versicherungsnehmer haben das Recht, die Deckungsablehnung rechtlich überprüfen zu lassen. Erweist sich die Ablehnung als unberechtig, kann der Versicherer auf Übernahme der Kosten in Anspruch genommen werden. In vielen Rechtsschutzverträgen ist zudem ein Stichentscheid- oder Schiedsgutachterverfahren vorgesehen, das dem Versicherungsnehmer eine zusätzliche Möglichkeit zur Überprüfung eröffnet.

  • In der Rechtsschutzversicherung gilt als Versicherungsfall in der Regel der Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer oder ein Dritter erstmals gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat bzw. ein solcher Verstoß behauptet wird. Liegt dieser Zeitpunkt vor Beginn des Versicherungsvertrages, besteht kein Deckungsschutz – selbst wenn der eigentliche Rechtsstreit erst später ausgebrochen ist. Gerade bei Dauersachverhalten, wie etwa Mietstreitigkeiten oder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, ist die genaue zeitliche Einordnung des Versicherungsfalles häufig streitig und von erheblicher Bedeutung für den Deckungsschutz.

  • Rechtsschutzversicherungen enthalten regelmäßig Ausschlüsse für bestimmte Rechtsgebiete oder Streitgegenstände – etwa für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau oder Erwerb von Immobilien, für kapitalmarktrechtliche Ansprüche, für Erbstreitigkeiten oder für vorsätzliche Straftaten. Darüber hinaus schließen viele Verträge Streitigkeiten aus, die mutwillig herbeigeführt wurden oder bei denen von vornherein keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen. Ob ein konkreter Ausschluss den in Frage stehenden Sachverhalt tatsächlich erfasst, ist häufig eine Frage der Auslegung, die einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung bedarf.

  • Die Beurteilung der Erfolgsaussichten durch den Rechtsschutzversicherer ist nicht bindend. Versicherer neigen mitunter dazu, Erfolgsaussichten zu verneinen, um die Deckungszusage zu vermeiden – insbesondere bei komplexen Sachverhalten oder ungewöhnlichen Rechtstheorien. Entscheidend ist eine objektive rechtliche Beurteilung des Falles. Wird die Deckungszusage wegen fehlender Erfolgsaussichten verweigert, besteht in vielen Verträgen die Möglichkeit, einen unabhängigen Rechtsanwalt oder Schiedsgutachter einzuschalten. Wir prüfen die Deckungsablehnung und vertreten Ihren Deckungsanspruch konsequent.

  • Versicherungsnehmer haben in der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich das Recht auf freie Anwaltswahl. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und kann vertraglich nicht wirksam eingeschränkt werden. Versuche von Versicherern, Versicherungsnehmer auf bestimmte Anwaltskooperationen oder Panels zu verweisen oder die Kostenerstattung auf solche Anwälte zu begrenzen, sind rechtlich bedenklich. Die Wahl des Anwalts liegt allein beim Versicherungsnehmer – der Versicherer hat die entstehenden Kosten im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme zu übernehmen.

  • Ja. Wir beraten und vertreten Rechtsschutzversicherer bei der Prüfung von Deckungsanfragen und Ablehnungsentscheidungen, bei der Beurteilung von Ausschlusstatbeständen und der zeitlichen Einordnung von Versicherungsfällen sowie bei der Abwehr unberechtigter Deckungsansprüche. Unsere Erfahrung aus der Vertretung beider Seiten des Versicherungsverhältnisses ermöglicht eine fundierte und praxisnahe Beratung.

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