Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung soll ihren Versicherungsnehmern den Zugang zum Recht ermöglichen, ohne dass das wirtschaftliche Risiko eines Rechtsstreits die Entscheidung über die Wahrnehmung berechtigter Interessen bestimmt. Sie übernimmt die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung, Gerichtskosten sowie Sachverständigenkosten – und im Unterliegensfall auch die Kosten der gegnerischen Partei. In der Praxis ist die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht selten selbst Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen: Versicherer verweigern die Deckungszusage mit dem Hinweis auf fehlende Erfolgsaussichten, auf den Eingriff von Ausschlusstatbeständen oder auf das Vorliegen des Versicherungsfalles außerhalb des versicherten Zeitraums.

Ein zentraler Konfliktpunkt in der Rechtsschutzversicherung ist die sogenannte Risikoausschlussprüfung. Bevor der Versicherer Deckungsschutz gewährt, prüft er, ob der geltend gemachte Anspruch hinreichende Erfolgsaussichten hat und ob kein Ausschlusstatbestand eingreift. Lehnt der Versicherer die Deckung ab, ist der Versicherungsnehmer auf eigene Kosten auf den Rechtsweg angewiesen – oder er muss seinen Anspruch aufgeben. Die Deckungsablehnung ist daher häufig selbst Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Streitig ist in diesem Zusammenhang insbesondere, ob der Versicherer die Erfolgsaussichten zutreffend beurteilt hat, ob ein geltend gemachter Ausschlusstatbestand tatsächlich eingreift und ob die Deckungsanfrage rechtzeitig gestellt wurde.

Besondere Herausforderungen entstehen bei der zeitlichen Abgrenzung des Versicherungsfalles. Die Rechtsschutzversicherung knüpft den Versicherungsfall in der Regel an den Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer erstmals gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat oder ihm gegenüber ein solcher Verstoß behauptet wird. Liegt dieser Zeitpunkt vor Beginn des Versicherungsvertrages, besteht kein Versicherungsschutz – auch wenn der Rechtsstreit erst während der Vertragslaufzeit ausgebrochen ist. Diese Abgrenzung ist in der Praxis häufig streitig und erfordert eine genaue Analyse des zugrunde liegenden Sachverhalts. Darüber hinaus sind Verträge mit mehreren Rechtsschutz-Bausteinen – etwa Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz – in ihrer Reichweite und in ihren Ausschlusskonstellationen nicht immer leicht zu überblicken.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Versicherungsnehmer als auch Rechtsschutzversicherer in allen Fragen des Rechtsschutzversicherungsrechts. Wir begleiten unsere Mandanten von der Prüfung der Deckungszusage über die Durchsetzung des Deckungsanspruchs bis hin zur Abwehr unberechtigter Ansprüche – außergerichtlich wie gerichtlich.

Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutz-versicherung

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