Reiseversicherung

Ob Reiserücktrittsversicherung, Reisekrankenversicherung oder Reisegepäckversicherung – Reiseversicherungsprodukte sollen Reisenden Schutz vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse bieten, die vor oder während einer Reise eintreten können. Erkrankungen, Unfälle, Naturkatastrophen, politische Unruhen oder persönliche Notfälle können dazu führen, dass eine geplante Reise nicht angetreten, abgebrochen oder erheblich beeinträchtigt werden muss. Die damit verbundenen Stornokosten, Mehrkosten oder Heilbehandlungskosten können beträchtlich sein – insbesondere bei Fernreisen oder medizinischen Notfällen im Ausland.

In der Praxis gehören Streitigkeiten aus der Reiseversicherung zu den häufigen versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Ein zentraler Konfliktpunkt in der Reiserücktrittsversicherung ist die Frage, ob ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegt. Versicherer lehnen Leistungen mitunter mit dem Argument ab, die Erkrankung oder das Ereignis, das zur Stornierung geführt hat, sei kein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis im Sinne der Versicherungsbedingungen gewesen – etwa weil eine Vorerkrankung bekannt war oder weil die Erkrankung bereits vor Vertragsschluss bestand. Daneben kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen über die Höhe der erstattungsfähigen Stornokosten und über die rechtzeitige Stornierung beim Reiseveranstalter.

Besondere Herausforderungen entstehen bei der Reisekrankenversicherung, insbesondere wenn im Ausland umfangreiche medizinische Maßnahmen erforderlich werden. Streitig ist in diesen Fällen häufig, ob die ergriffenen Behandlungsmaßnahmen medizinisch notwendig waren, ob ein medizinisch sinnvoller und zumutbarer Rücktransport hätte organisiert werden können und ob die entstandenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur Behandlungsnotwendigkeit stehen. Darüber hinaus stellen sich bei pandemie- oder katastrophenbedingten Reiseabbruchsituationen – wie zuletzt eindrucksvoll zu beobachten – schwierige Abgrenzungsfragen zwischen versicherten Einzelereignissen und allgemeinen, nicht versicherten Reiserisiken, die einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung bedürfen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Versicherungsnehmer als auch Reiseversicherer in allen Fragen des Reiseversicherungsrechts. Wir begleiten unsere Mandanten von der Prüfung bestehender Versicherungsverträge und der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen bis hin zur Abwehr unberechtigter Ansprüche – außergerichtlich wie gerichtlich.

Häufig gestellte Fragen zur Reiseversicherung

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