Hausratversicherung

Der Hausrat – also die Gesamtheit der in einem Haushalt befindlichen beweglichen Gegenstände – stellt für die meisten Menschen einen erheblichen Vermögenswert dar. Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser oder Sturm können diesen Wert innerhalb kürzester Zeit ganz oder teilweise vernichten. Die Hausratversicherung soll für diese Fälle Schutz bieten und den Wiederbeschaffungswert der geschädigten oder gestohlenen Gegenstände ersetzen. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Auseinandersetzungen über den Umfang des Versicherungsschutzes, die Höhe der Entschädigung und die Frage, ob das schadenauslösende Ereignis vom versicherten Risiko erfasst ist.

Ein zentraler Konfliktpunkt in der Hausratversicherung ist der Einbruchdiebstahl. Versicherer verlangen regelmäßig den Nachweis, dass ein Einbruch tatsächlich stattgefunden hat – also dass der Täter durch Überwindung einer Zugangssicherung in die Wohnung gelangt ist. Fehlen eindeutige Einbruchsspuren, lehnen Versicherer die Eintrittspflicht mitunter ab. Streitig ist in diesem Zusammenhang häufig, welche Beweisanforderungen an den Versicherungsnehmer zu stellen sind und ob das Spurenbild mit einem Einbruch vereinbar ist. Daneben kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen über die Höhe des entstandenen Schadens – insbesondere wenn hochwertige Gegenstände wie Schmuck, Elektronik oder Kunstgegenstände betroffen sind, für die besondere Entschädigungsgrenzen gelten können.

Besondere Herausforderungen entstehen beim Vorwurf der Unterversicherung sowie bei Obliegenheitsverletzungen. Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wiederbeschaffungswert des Hausrats, können Versicherer ihre Leistung anteilig kürzen. Darüber hinaus sehen viele Hausratversicherungsverträge Obliegenheiten vor, deren Verletzung – etwa die Nichtmeldung eines Wohnungswechsels oder das Offenlassen von Fenstern – im Schadenfall zu einer Kürzung oder dem vollständigen Verlust des Entschädigungsanspruchs führen kann. Ob eine solche Obliegenheitsverletzung tatsächlich vorliegt und kausal für den Schaden war, bedarf stets einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer in allen Fragen der Hausratversicherung. Wir begleiten unsere Mandanten von der Prüfung bestehender Versicherungsverträge und der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bis hin zur Abwehr unberechtigter Ansprüche – außergerichtlich wie gerichtlich.

Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung

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