Sozialversicherungsrecht

Das Sozialversicherungsrecht gewinnt für Unternehmen, Selbstständige und insbesondere GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer zunehmend an Bedeutung. Aufgrund der zunehmend verschärften Prüfungspraxis der Sozialversicherungsträger drohen nach Betriebsprüfungen teils existenzgefährdende Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Umso wichtiger sind eine frühzeitige rechtliche Bewertung und eine strategische Beratung.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen, begleiten Statusfeststellungsverfahren und unterstützen Sie bei der Anfechtung von Bescheiden zur Nachforderung von Beiträgen in Anhörungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren gegenüber den Behörden.

Warum unsere Mandanten im Sozialversicherungsrecht auf uns vertrauen

  • Spezialisierung an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
    Ganzheitliche Beratung mit Blick auf arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen.

  • Erfahrung mit Betriebsprüfungen und Nachforderungsbescheiden
    Kompetente Vertretung bei Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und bei der Abwehr hoher Beitragsnachforderungen.

  • Fokus auf Scheinselbstständigkeit und Statusverfahren
    Rechtssichere Beurteilung und Gestaltung komplexer Vertrags- und Beschäftigungsmodelle.

  • Besondere Expertise bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern
    Beratung und Vertretung bei der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Geschäftsführern und Gesellschafterstrukturen.

  • Strategische und lösungsorientierte Vertretung
    Zielgerichtete Interessenvertretung im Anhörungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Sozialversicherungsrecht

  • Beratung bei der Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Beschäftigten, insbesondere Freelancern und freien Mitarbeitern sowie Gesellschafter-Geschäftsführern

  • Durchführung und Begleitung von Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV

  • Gestaltungsberatung hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht oder Sozialversicherungsfreiheit sowie die Erstellung von Vertragsentwürfen und Anpassung von Gesellschaftsverträgen

  • Vertretung vor den Behörden und Sozialgerichten nach Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung

    • in Anhörungsverfahren,

    • in Widerspruchsverfahren sowie

    • in Klageverfahren gegen den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung

Was ist das Statusfeststellungsverfahren?

  • Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV dient der verbindlichen Klärung, ob eine Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als selbstständige Tätigkeit oder als abhängige Beschäftigung einzustufen ist. Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung hat erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung. Wird eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit später als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestuft, können erhebliche Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Säumniszuschläge sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen entstehen.

  • Maßgeblich ist dabei stets eine Gesamtwürdigung aller tatsächlichen Umstände des Einzelfalls.

  • Das Verfahren schafft Rechtssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer und hilft, Risiken einer späteren Feststellung von Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Besonders relevant ist es bei freien Mitarbeitern, Geschäftsführern, Beratern, IT-Projekten oder familieninternen Vertragsverhältnissen.

  • Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Bewertung ist nicht allein der Vertragstext, sondern die tatsächliche Durchführung der Tätigkeit. Für eine abhängige Beschäftigung sprechen insbesondere Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers. Eine selbstständige Tätigkeit setzt demgegenüber regelmäßig unternehmerische Freiheit und ein eigenes wirtschaftliches Risiko voraus.

  • Der Antrag kann bereits vor Beginn oder während der Tätigkeit gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dabei unter anderem Vertragsunterlagen, tatsächliche Arbeitsabläufe und die organisatorische Einbindung des Auftragnehmers. Das Verfahren endet mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid.

  • Eine fehlerhafte Statusbewertung kann erhebliche Folgen haben, insbesondere Beitragsnachforderungen, Säumniszuschläge sowie straf- und arbeitsrechtliche Risiken. Eine frühzeitige rechtliche Beratung und sorgfältige Vertragsgestaltung sind daher regelmäßig empfehlenswert.

  • Eine professionelle rechtliche Begleitung kann bereits im Vorfeld entscheidend sein. Dies betrifft insbesondere:

    • die rechtssichere Vertragsgestaltung,

    • die Vorbereitung der Antragsunterlagen,

    • die Vertretung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung,

    • Widerspruchs- und Klageverfahren,

    • die Vermeidung von Scheinselbstständigkeitsrisiken.

  • Gerade bei komplexen Strukturen empfiehlt sich eine individuelle sozialversicherungsrechtliche Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

Wie kann die Abgrenzung zwischen Sozialversicherungsfreiheit und Sozialversicherungspflicht gestaltet werden?

  • Insbesondere bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern lässt sich der sozialversicherungsrechtliche Status gestalten.

  • Ob ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist oder als selbstständig gilt, richtet sich maßgeblich nach seiner tatsächlichen Rechtsmacht innerhalb der Gesellschaft. Entscheidend ist nicht allein der Geschäftsführeranstellungsvertrag, sondern insbesondere die gesellschaftsrechtliche Stellung.

  • Sozialversicherungsfreiheit kommt regelmäßig in Betracht, wenn der Geschäftsführer maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben kann, etwa als Mehrheitsgesellschafter oder aufgrund einer echten Sperrminorität. Maßgeblich ist, ob er unliebsame Weisungen oder Beschlüsse rechtlich wirksam verhindern kann.

  • Sozialversicherungspflicht besteht dagegen häufig bei Fremdgeschäftsführern oder Minderheitsgesellschaftern ohne ausreichende Einflussmöglichkeiten. In diesen Fällen gehen die Sozialversicherungsträger regelmäßig von einer abhängigen Beschäftigung aus.

  • Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung kann durch eine sorgfältige Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführeranstellungsvertrag beeinflusst werden. Entscheidend ist jedoch, dass die vereinbarten Regelungen rechtlich wirksam sind und tatsächlich umgesetzt werden.

  • Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern erfordert eine enge Abstimmung zwischen Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Sozialversicherungsrecht. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft dabei, Haftungsrisiken, Beitragsnachforderungen und spätere Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern zu vermeiden.

  • Da fehlerhafte Gestaltungen erhebliche Beitragsnachforderungen und Haftungsrisiken auslösen können, empfiehlt sich häufig ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV zur verbindlichen Klärung der sozialversicherungsrechtlichen Stellung.

Häufig gestellte Fragen zum Sozialversicherungsrecht

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