Sozialversicherungsrecht
Das Sozialversicherungsrecht gewinnt für Unternehmen, Selbstständige und insbesondere GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer zunehmend an Bedeutung. Aufgrund der zunehmend verschärften Prüfungspraxis der Sozialversicherungsträger drohen nach Betriebsprüfungen teils existenzgefährdende Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Umso wichtiger sind eine frühzeitige rechtliche Bewertung und eine strategische Beratung.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen, begleiten Statusfeststellungsverfahren und unterstützen Sie bei der Anfechtung von Bescheiden zur Nachforderung von Beiträgen in Anhörungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren gegenüber den Behörden.
Warum unsere Mandanten im Sozialversicherungsrecht auf uns vertrauen
Spezialisierung an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Ganzheitliche Beratung mit Blick auf arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen.Erfahrung mit Betriebsprüfungen und Nachforderungsbescheiden
Kompetente Vertretung bei Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und bei der Abwehr hoher Beitragsnachforderungen.Fokus auf Scheinselbstständigkeit und Statusverfahren
Rechtssichere Beurteilung und Gestaltung komplexer Vertrags- und Beschäftigungsmodelle.Besondere Expertise bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern
Beratung und Vertretung bei der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Geschäftsführern und Gesellschafterstrukturen.Strategische und lösungsorientierte Vertretung
Zielgerichtete Interessenvertretung im Anhörungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Sozialversicherungsrecht
Beratung bei der Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Beschäftigten, insbesondere Freelancern und freien Mitarbeitern sowie Gesellschafter-Geschäftsführern
Durchführung und Begleitung von Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV
Gestaltungsberatung hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht oder Sozialversicherungsfreiheit sowie die Erstellung von Vertragsentwürfen und Anpassung von Gesellschaftsverträgen
Vertretung vor den Behörden und Sozialgerichten nach Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung
in Anhörungsverfahren,
in Widerspruchsverfahren sowie
in Klageverfahren gegen den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung
Was ist das Statusfeststellungsverfahren?
Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV dient der verbindlichen Klärung, ob eine Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als selbstständige Tätigkeit oder als abhängige Beschäftigung einzustufen ist. Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung hat erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung. Wird eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit später als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestuft, können erhebliche Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Säumniszuschläge sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen entstehen.
Maßgeblich ist dabei stets eine Gesamtwürdigung aller tatsächlichen Umstände des Einzelfalls.
Das Verfahren schafft Rechtssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer und hilft, Risiken einer späteren Feststellung von Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Besonders relevant ist es bei freien Mitarbeitern, Geschäftsführern, Beratern, IT-Projekten oder familieninternen Vertragsverhältnissen.
Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Bewertung ist nicht allein der Vertragstext, sondern die tatsächliche Durchführung der Tätigkeit. Für eine abhängige Beschäftigung sprechen insbesondere Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers. Eine selbstständige Tätigkeit setzt demgegenüber regelmäßig unternehmerische Freiheit und ein eigenes wirtschaftliches Risiko voraus.
Der Antrag kann bereits vor Beginn oder während der Tätigkeit gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dabei unter anderem Vertragsunterlagen, tatsächliche Arbeitsabläufe und die organisatorische Einbindung des Auftragnehmers. Das Verfahren endet mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid.
Eine fehlerhafte Statusbewertung kann erhebliche Folgen haben, insbesondere Beitragsnachforderungen, Säumniszuschläge sowie straf- und arbeitsrechtliche Risiken. Eine frühzeitige rechtliche Beratung und sorgfältige Vertragsgestaltung sind daher regelmäßig empfehlenswert.
Eine professionelle rechtliche Begleitung kann bereits im Vorfeld entscheidend sein. Dies betrifft insbesondere:
die rechtssichere Vertragsgestaltung,
die Vorbereitung der Antragsunterlagen,
die Vertretung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung,
Widerspruchs- und Klageverfahren,
die Vermeidung von Scheinselbstständigkeitsrisiken.
Gerade bei komplexen Strukturen empfiehlt sich eine individuelle sozialversicherungsrechtliche Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
Wie kann die Abgrenzung zwischen Sozialversicherungsfreiheit und Sozialversicherungspflicht gestaltet werden?
Insbesondere bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern lässt sich der sozialversicherungsrechtliche Status gestalten.
Ob ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist oder als selbstständig gilt, richtet sich maßgeblich nach seiner tatsächlichen Rechtsmacht innerhalb der Gesellschaft. Entscheidend ist nicht allein der Geschäftsführeranstellungsvertrag, sondern insbesondere die gesellschaftsrechtliche Stellung.
Sozialversicherungsfreiheit kommt regelmäßig in Betracht, wenn der Geschäftsführer maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben kann, etwa als Mehrheitsgesellschafter oder aufgrund einer echten Sperrminorität. Maßgeblich ist, ob er unliebsame Weisungen oder Beschlüsse rechtlich wirksam verhindern kann.
Sozialversicherungspflicht besteht dagegen häufig bei Fremdgeschäftsführern oder Minderheitsgesellschaftern ohne ausreichende Einflussmöglichkeiten. In diesen Fällen gehen die Sozialversicherungsträger regelmäßig von einer abhängigen Beschäftigung aus.
Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung kann durch eine sorgfältige Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführeranstellungsvertrag beeinflusst werden. Entscheidend ist jedoch, dass die vereinbarten Regelungen rechtlich wirksam sind und tatsächlich umgesetzt werden.
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern erfordert eine enge Abstimmung zwischen Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Sozialversicherungsrecht. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft dabei, Haftungsrisiken, Beitragsnachforderungen und spätere Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern zu vermeiden.
Da fehlerhafte Gestaltungen erhebliche Beitragsnachforderungen und Haftungsrisiken auslösen können, empfiehlt sich häufig ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV zur verbindlichen Klärung der sozialversicherungsrechtlichen Stellung.
Häufig gestellte Fragen zum Sozialversicherungsrecht
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Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Tätigkeit formal als selbstständig bezeichnet wird, tatsächlich jedoch die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung erfüllt. Entscheidend sind insbesondere Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers sowie das Fehlen eines eigenen unternehmerischen Risikos.
Maßgeblich ist stets die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses — nicht allein die vertragliche Bezeichnung. Gerade bei freien Mitarbeitern, Beratern, IT-Projekten oder Solo-Selbstständigen prüfen die Sozialversicherungsträger zunehmend streng.
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Eine Sozialversicherungspflicht besteht regelmäßig, wenn der Geschäftsführer keinen maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben kann. Dies betrifft insbesondere Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter ohne echte Sperrminorität.
Sozialversicherungsfreiheit kommt dagegen häufig bei Mehrheitsgesellschaftern oder Geschäftsführern mit umfassender gesellschaftsrechtlicher Sperrminorität in Betracht. Entscheidend ist, ob der Geschäftsführer ihm nicht genehme Weisungen rechtlich verhindern kann.
Bereits kleinere Fehler in Gesellschaftsverträgen oder unzureichende gesellschaftsrechtliche Regelungen können zur Sozialversicherungspflicht führen.
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Im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV prüft die Deutsche Rentenversicherung insbesondere, ob Beschäftigte zutreffend sozialversicherungsrechtlich eingeordnet wurden und Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden.
Besonders häufig überprüft werden:
freie Mitarbeitermodelle,
Honorarverträge,
Geschäftsführerstrukturen,
Subunternehmer- und Projektverhältnisse.
Die Prüfer verlangen regelmäßig Vertragsunterlagen, Rechnungen, Organigramme, Kommunikationsnachweise und Angaben zu tatsächlichen Arbeitsabläufen. Bereits im Prüfungsverfahren sollten Unternehmen strategisch und rechtlich abgestimmt reagieren, da unbedachte Angaben später erhebliche Bedeutung entfalten können.
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Das Statusfeststellungsverfahren dient der verbindlichen Klärung, ob eine Tätigkeit selbstständig oder sozialversicherungspflichtig ist. Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Entscheidend ist eine konsistente Darstellung der tatsächlichen Tätigkeit. Widersprüche zwischen Vertrag und gelebter Praxis führen häufig zu Problemen. Besonders wichtig sind:
gesellschaftsrechtliche Gestaltung,
tatsächliche Weisungsstrukturen,
Unternehmerrisiko,
organisatorische Eingliederung,
Vertretungsbefugnisse.
Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können spätere Beitragsnachforderungen erheblich erschweren.
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Bescheide der Deutschen Rentenversicherung — insbesondere nach Betriebsprüfungen oder Statusfeststellungsverfahren — können durch Widerspruch und anschließend durch Klage vor den Sozialgerichten angefochten werden.
Wichtig ist die Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Der Widerspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden.
Gerade im Sozialversicherungsrecht bestehen häufig gute Angriffspunkte, etwa bei:
fehlerhafter Tatsachenwürdigung,
unzutreffender Gesamtbewertung,
unvollständiger Sachverhaltsaufklärung,
fehlerhafter Anwendung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
Da Beitragsnachforderungen schnell existenzbedrohende Größenordnungen erreichen können, empfiehlt sich eine frühzeitige spezialisierte anwaltliche Vertretung bereits während der Prüfung oder des Verwaltungsverfahrens.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf - Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
