Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung verspricht ihren Versicherungsnehmern umfassenden Gesundheitsschutz – mit freier Arztwahl, Chefarztbehandlung und dem Zugang zu Leistungen, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und privatem Krankenversicherer häufig von Streitigkeiten über den Umfang der Leistungspflicht geprägt ist. Ob eine bestimmte Behandlung medizinisch notwendig ist, ob ein Hilfsmittel vom Versicherungsschutz erfasst wird oder ob eine Heilmethode als wissenschaftlich anerkannt gilt – diese Fragen führen regelmäßig zu Auseinandersetzungen, die einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung bedürfen.

Ein zentraler Begriff im Recht der privaten Krankenversicherung ist die medizinische Notwendigkeit. Versicherer sind grundsätzlich nur verpflichtet, Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen zu erstatten. Was als medizinisch notwendig gilt, ist jedoch häufig Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem behandelnden Arzt, dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Versicherer berufen sich dabei mitunter auf Gutachten ihrer eigenen medizinischen Sachverständigen, die zu abweichenden Einschätzungen gelangen. Daneben kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten über Beitragsanpassungen, die Wirksamkeit von Ausschlussklauseln sowie über die vorvertragliche Anzeigepflicht bei Vorerkrankungen.

Besondere Herausforderungen entstehen bei Streitigkeiten über die Erstattungsfähigkeit von Behandlungen durch Heilpraktiker, alternativer Heilmethoden oder neuartiger Therapieverfahren, die noch nicht als wissenschaftlich anerkannt gelten. Auch im Bereich der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über den Erstattungsumfang. Ein weiteres praxisrelevantes Konfliktfeld sind Beitragsanpassungen: Private Krankenversicherer sind berechtigt, ihre Beiträge bei veränderter Risikolage oder gestiegenen Gesundheitskosten anzupassen. Ob eine konkrete Beitragsanpassung den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen entspricht, ist häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Versicherungsnehmer als auch private Krankenversicherer in allen Fragen des privaten Krankenversicherungsrechts. Wir begleiten unsere Mandanten von der Prüfung bestehender Versicherungsverträge und der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen bis hin zur Abwehr unberechtigter Ansprüche – außergerichtlich wie gerichtlich.

Häufig gestellte Fragen zur Privaten Krankenversicherung

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf - Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.