Feuerversicherung

Brandereignisse gehören zu den gravierendsten Schadensereignissen, mit denen Privatpersonen und Unternehmen konfrontiert werden können. Ein Feuer kann Gebäude, Inventar und Maschinen innerhalb kürzester Zeit vollständig vernichten und darüber hinaus Betriebsunterbrechungen auslösen, die wirtschaftlich weit über den unmittelbaren Sachschaden hinausgehen. Die Feuerversicherung – eine der ältesten Versicherungssparten überhaupt – soll Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Brand-, Blitzschlag-, Explosion- und Implosionsschäden schützen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass gerade bei größeren Brandschäden erhebliche Streitigkeiten über den Deckungsumfang, die Schadensursache und die Höhe der Entschädigung entstehen können.

Ein zentraler Streitpunkt in der Feuerversicherung ist die Abgrenzung des versicherten Ereignisses. Nicht jede Hitzeeinwirkung oder thermische Beschädigung stellt einen versicherten Brandschaden dar – entscheidend ist, ob ein Feuer im versicherungsrechtlichen Sinne vorlag, also ob es zu einer Verbrennung mit Flammenbildung gekommen ist, die sich aus eigener Kraft ausbreiten konnte. Schäden durch bloßes Versengen, Überhitzen oder Schmoren ohne offene Flamme sind häufig nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Darüber hinaus führt die Frage der Brandursache regelmäßig zu Streitigkeiten: Versicherer berufen sich mitunter auf einen Ausschluss wegen vorsätzlicher Brandstiftung oder grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers, ohne den erforderlichen Beweis zu führen.

Besondere Komplexität entsteht bei der Schadensbewertung und der Ermittlung der Entschädigungshöhe. In der gewerblichen Feuerversicherung umfasst der Schaden neben dem unmittelbaren Sachschaden häufig auch Aufräumungs- und Abbruchkosten, Kosten für provisorische Maßnahmen sowie – sofern eine Betriebsunterbrechungsversicherung besteht – den entgangenen Gewinn während der Wiederaufbauphase. Streitig ist in der Praxis häufig, welcher Wiederherstellungswert zugrunde zu legen ist, ob Unterversicherung vorliegt und in welchem Umfang Vorschäden oder Wertminderungen anspruchsmindernd berücksichtigt werden dürfen. Gerade bei Großschäden werden diese Fragen regelmäßig durch von den Parteien beauftragte Sachverständige geklärt, wobei auch das Sachverständigengutachten selbst Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen werden kann.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer in allen Fragen der Feuerversicherung. Wir begleiten unsere Mandanten von der Prüfung bestehender Versicherungsverträge und der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bis hin zur Abwehr unberechtigter Ansprüche – außergerichtlich wie gerichtlich.

Häufig gestellte Fragen zur Feuerversicherung

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