Lebensversicherung

Die Lebensversicherung gehört zu den bedeutendsten Versicherungsprodukten im deutschen Markt. Sie dient gleichermaßen der Hinterbliebenenabsicherung, der Altersvorsorge und – in Form der Risikolebensversicherung – dem Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen eines frühzeitigen Todes. Ob als Kapitallebensversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung oder reine Risikoversicherung – die Lebensversicherung ist für viele Menschen ein zentraler Baustein ihrer finanziellen Planung. Umso einschneidender wirkt es sich aus, wenn der Versicherer im Leistungsfall die Auszahlung verweigert oder den Vertrag rückwirkend anficht.

In der Praxis sind Streitigkeiten aus der Lebensversicherung häufig und für die Betroffenen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Ein zentraler Konfliktpunkt ist die vorvertragliche Anzeigepflicht: Versicherer fechten Verträge mitunter mit dem Argument an, der Versicherungsnehmer habe bei Vertragsschluss gesundheitliche Vorerkrankungen oder riskante Hobbys verschwiegen. Ob eine solche Anfechtung oder ein Rücktritt wirksam ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab – insbesondere davon, ob die verschwiegenen Umstände tatsächlich gefahrerheblich waren, ob der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt hat und ob die gestellten Gesundheitsfragen hinreichend klar formuliert waren. Daneben kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen über den Ausschluss der Leistungspflicht bei Suizid sowie über die Wirksamkeit von Bezugsrechtsregelungen.

Besondere rechtliche Komplexität entsteht im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung, insbesondere bei der Rückkaufswertberechnung beim vorzeitigen Vertragsausstieg sowie bei der Frage der Wirksamkeit von Verträgen, die in den 1990er und frühen 2000er Jahren abgeschlossen wurden. Der Bundesgerichtshof hat in einer Vielzahl von Entscheidungen festgestellt, dass zahlreiche in dieser Zeit verwendete Versicherungsbedingungen – insbesondere zu Abschlusskosten und Rückkaufswerten – unwirksam waren, was Erstattungsansprüche der Versicherungsnehmer begründen kann. Darüber hinaus stellen sich bei fondsgebundenen Lebensversicherungen regelmäßig Fragen zur Transparenz der Kostenstruktur und zur ordnungsgemäßen Erfüllung von Informationspflichten.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Versicherungsnehmer und Begünstigte als auch Versicherer in allen Fragen des Lebensversicherungsrechts. Wir begleiten unsere Mandanten von der Prüfung bestehender Versicherungsverträge und der Durchsetzung von Leistungsansprüchen bis hin zur Abwehr unberechtigter Ansprüche – außergerichtlich wie gerichtlich.

Häufig gestellte Fragen zur Lebensversicherung

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