Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Arbeitskraft ist für die meisten Menschen ihr bedeutendstes wirtschaftliches Gut. Fällt sie dauerhaft oder für längere Zeit aus, drohen existenzbedrohende finanzielle Einbußen – zumal die gesetzliche Absicherung durch die Deutsche Rentenversicherung in vielen Fällen nur eine lückenhafte Grundsicherung bietet. Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll diese Lücke schließen: Sie verpflichtet den Versicherer zur Zahlung einer monatlichen Rente, wenn der Versicherungsnehmer infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall außerstande ist, seinen zuletzt ausübten Beruf zu einem bestimmten Grad – üblicherweise zu mindestens 50 Prozent – ausüben zu können.

In der Praxis gehören Streitigkeiten aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu den häufigsten und kompliziertesten versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Versicherer lehnen Leistungsanträge regelmäßig mit dem Argument ab, der Grad der Berufsunfähigkeit sei nicht erreicht, die gesundheitlichen Einschränkungen seien nicht hinreichend nachgewiesen oder der Versicherungsnehmer könne auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden. Hinzu kommen Streitigkeiten über die vorvertragliche Anzeigepflicht: Versicherer fechten Verträge mitunter an oder erklären den Rücktritt, wenn sie der Ansicht sind, der Versicherungsnehmer habe bei Vertragsschluss gesundheitliche Vorerkrankungen nicht oder nicht vollständig angegeben. Ob eine solche Anfechtung oder ein Rücktritt wirksam ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und bedarf einer genauen rechtlichen Prüfung.

Besondere Komplexität entsteht, wenn die Berufsunfähigkeit auf mehreren Ursachen beruht – etwa auf dem Zusammenwirken körperlicher und psychischer Erkrankungen – oder wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers im Laufe des Leistungsbezugs verändert. Versicherer sind in solchen Fällen berechtigt, die Leistungspflicht regelmäßig zu überprüfen und bei veränderter Sachlage einzustellen. Auch die Abgrenzung zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit sowie die Frage, welcher Beruf im Sinne des Versicherungsvertrages als „zuletzt ausübter Beruf“ gilt, führen in der Praxis regelmäßig zu Streitigkeiten.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer in allen Fragen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir begleiten unsere Mandanten von der Prüfung bestehender Versicherungsverträge und der Durchsetzung von Leistungsansprüchen bis hin zur Abwehr unberechtigter Ansprüche – außergerichtlich wie gerichtlich.

Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeits-versicherung

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