Haftpflichtversicherung der freien Berufe

Angehörige freier Berufe – darunter Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure und Ärzte – erbringen Leistungen, die für ihre Auftraggeber von erheblicher wirtschaftlicher oder persönlicher Bedeutung sind. Fehler bei der Berufsausübung können entsprechend schwerwiegende Folgen haben und zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen. Die Berufshaftpflichtversicherung – für bestimmte Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben – soll Angehörige freier Berufe vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche schützen und gleichzeitig die Interessen geschädigter Mandanten, Patienten oder Auftraggeber sichern.

Der tatsächliche Deckungsumfang einer Berufshaftpflichtversicherung ist in der Praxis jedoch häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen. Zentrale Streitpunkte sind die Frage, ob der geltend gemachte Schaden auf einer versicherten Berufstätigkeit beruht, ob ein Ausschlusstatbestand eingreift und welche Versicherungsperiode für den konkreten Schadenfall maßgeblich ist. Letzteres ist insbesondere dann komplex, wenn ein Fehler in der Vergangenheit begangen wurde, der Schaden jedoch erst deutlich später eintritt oder entdeckt wird – ein in der Berufshaftpflichtversicherung typisches Problem, das je nach Vertragsgestaltung unterschiedlich gelöst wird. Hinzu kommen Ausschlüsse für bestimmte Tätigkeiten, die nicht vom versicherten Berufsbild erfasst sind, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

Besondere Herausforderungen entstehen, wenn mehrere Beruftsträger an der schadenauslösenden Tätigkeit beteiligt waren – etwa bei gemeinsam bearbeiteten Mandaten in einer Sozietät oder bei arbeitsteiligen Projekten zwischen verschiedenen Berufsgruppen. In diesen Konstellationen stellen sich schwierige Fragen zur Haftungsverteilung zwischen den Beteiligten und zur Abgrenzung der jeweiligen Versicherungsverträge. Darüber hinaus gewinnt die Frage der Nachhaftung zunehmend an Bedeutung: Scheidet ein Beruftsträger aus einer Sozietät aus oder gibt er seine Tätigkeit auf, kann er dennoch für frühere Fehler in Anspruch genommen werden – mit erheblichen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Angehörige freier Berufe als Versicherungsnehmer als auch Versicherer in allen Fragen der Berufshaftpflichtversicherung. Wir begleiten unsere Mandanten von der präventiven Vertragsgestaltung und -prüfung über die Beratung im Haftungsfall bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen – außergerichtlich wie gerichtlich.

Häufig gestellte Fragen zur Haftpflicht-versicherung der freien Berufe

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