D&O-Versicherung

Organmitglieder von Unternehmen – Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und vergleichbare Führungspersonen – tragen eine weitreichende persönliche Haftung für Pflichtverletzungen, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit begehen. Diese Haftung kann sowohl im Innenverhältnis gegenüber der eigenen Gesellschaft als auch im Außenverhältnis gegenüber Dritten entstehen und im Einzelfall existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Organmitglieder vor den finanziellen Folgen solcher Haftungsansprüche schützen soll.

In der Praxis erweist sich der tatsächliche Deckungsumfang einer D&O-Versicherung jedoch häufig als streitig. Ein zentrales Problem liegt in der Abgrenzung zwischen versicherten Pflichtverletzungen und vom Versicherungsschutz ausgenommenen Verhaltensweisen. Viele D&O-Verträge schließen Schäden aus, die auf vorsätzlichem oder wissentlich pflichtwidrigem Verhalten beruhen – wobei die genaue Abgrenzung zwischen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz im Einzelfall erhebliche Auslegungsschwierigkeiten bereiten kann. Hinzu kommen Ausschlüsse für bestimmte Schadenskategorien, etwa für Ansprüche aus dem Bereich des Insolvenzrechts oder für Pflichtverletzungen, die dem Versicherer nicht unverzüglich gemeldet wurden.

Besondere Herausforderungen entstehen, wenn dasselbe Organmitglied sowohl von der eigenen Gesellschaft als auch von Dritten in Anspruch genommen wird, oder wenn mehrere Organmitglieder eines Unternehmens in denselben Schadenfall verwickelt sind. In solchen Konstellationen stellen sich schwierige Fragen zur Verteilung der Versicherungsleistung, zu Interessenkonflikten zwischen den versicherten Personen sowie zur Abgrenzung zwischen der D&O-Versicherung und weiteren möglicherweise einschlägigen Versicherungsverträgen. Auch die Frage, ob die versicherte Person die Verteidigung ihrer Interessen selbst steuern kann oder ob der Versicherer hierauf Einfluss nehmen darf, ist in der Praxis häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Organmitglieder und Unternehmen als Versicherungsnehmer als auch Versicherer in allen Fragen der D&O-Versicherung. Wir begleiten unsere Mandanten von der präventiven Vertragsgestaltung und -prüfung über die Beratung im Haftungsfall bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen – außergerichtlich wie gerichtlich.

Häufig gestellte Fragen zur D&O-Versicherung

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf - Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.