Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Gute arbeitsrechtliche Beratung ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil: Es stärkt Ihr Arbeitgeber-Image nach außen und schafft klare, moderne Strukturen im Betrieb.
Als strategischer Partner unterstützen wir Sie bei der Gestaltung zukunftssicherer Arbeitsverhältnisse. Zur Wahrheit gehört aber auch: Wo Fehlverhalten oder Minderleistung den Betriebsfrieden gefährden, sorgen wir für die konsequente und rechtssichere Trennung, um die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens zu schützen.
Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht für Arbeitgeber im Überblick
Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
Prüfung und Gestaltung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern
Beratung bei der Beendigung von Arbeits- oder Dienstverhältnissen z.B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Vertretung in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten
Begleitung von Umstrukturierungen, insbesondere Betriebsübergängen, § 613a BGB
Verhandlung mit Betriebsräten, insbesondere in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung
Durchsetzung von personellen Einzelmaßnahmen, § 99 BetrVG
Entwurf von Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsrichtlinien
Mehr zu den wichtigsten Themen des Arbeitsrechts für Arbeitgeber
Kündigungen stellen für Arbeitgeber rechtlich anspruchsvolle Maßnahmen dar, bei denen insbesondere gesetzliche Voraussetzungen, formelle Anforderungen und mögliche wirtschaftliche Folgen sorgfältig zu berücksichtigen sind.
Vergütungsfragen gehören zu den zentralen Bereichen des Arbeitsrechts und erfordern für Arbeitgeber eine rechtssichere Gestaltung von Lohn-, Bonus- und Sonderzahlungsregelungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung laufender Entgeltansprüche.
Die rechtssichere Gestaltung von Arbeitszeiten ist für Arbeitgeber ein zentraler Bestandteil der Personalplanung und umfasst insbesondere Regelungen zu Arbeitszeitmodellen, Überstunden, Ruhezeiten und flexiblen Einsatzmöglichkeiten im Betrieb.
Die Abmahnung ist für Arbeitgeber ein zentrales arbeitsrechtliches Instrument zur Reaktion auf Pflichtverletzungen und zugleich häufig Voraussetzung für weitergehende personelle Maßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Kündigungen.
Urlaubsansprüche und deren rechtssichere Umsetzung sind für Arbeitgeber ein wesentlicher Bestandteil der Personalorganisation und werfen in der Praxis häufig Fragen zur Gewährung, Übertragung oder Abgeltung von Urlaub auf.
Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist für Arbeitgeber ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Organisation und erfordert eine rechtssichere Berücksichtigung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Abfindungsregelungen sind für Arbeitgeber häufig ein wichtiges Instrument zur einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen und erfordern eine sorgfältige rechtliche sowie wirtschaftliche Gestaltung.
Ein Betriebsübergang stellt Arbeitgeber vor umfangreiche arbeitsrechtliche Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf den Übergang von Arbeitsverhältnissen, Informationspflichten sowie die Gestaltung betrieblicher Veränderungen.
Die rechtssichere Abgrenzung von Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung ist für Arbeitgeber von großer Bedeutung, da eine fehlerhafte Einordnung als Scheinselbstständigkeit erhebliche sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Risiken nach sich ziehen kann.
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