W&I-Versicherung

Unternehmenstransaktionen – insbesondere der Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen – sind mit erheblichen Risiken verbunden. Ein zentrales Element jedes Unternehmenskaufvertrages sind die vom Verkäufer abgegebenen Garantien und Zusicherungen über den Zustand des Zielunternehmens – etwa zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, zum Bestand wesentlicher Verträge, zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen oder zur Existenz etwaiger Rechtsstreitigkeiten. Stellt sich nach Vollzug der Transaktion heraus, dass eine solche Garantie unrichtig oder unvollständig war, können erhebliche Schadensersatzansprüche entstehen. Die W&I-Versicherung (Warranty & Indemnity Insurance) soll diese Risiken absichern und ist heute bei größeren M&A-Transaktionen weitgehend zum Marktstandard geworden.

Die W&I-Versicherung wird in der Praxis überwiegend als sogenannte Buy-Side-Police abgeschlossen, bei der der Käufer Versicherungsnehmer ist und im Falle einer Garantieverletzung direkt beim Versicherer Deckung sucht – ohne den Verkäufer in Anspruch nehmen zu müssen. Dies vereinfacht die Transaktion erheblich: Der Verkäufer kann seinen Erlös ohne langfristige Haftungsrisiken vereinnahmen, und der Käufer erhält einen solventen Schuldner für den Garantiefall. Daneben existieren Sell-Side-Policen, bei denen der Verkäufer Versicherungsnehmer ist und sich gegen Inanspruchnahmen durch den Käufer absichert. Welche Struktur im Einzelfall gewählt wird, hängt von der Transaktionsgestaltung und den Verhandlungspositionen der Parteien ab.

In der Praxis ist der tatsächliche Deckungsumfang einer W&I-Versicherung jedoch häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen. Versicherer nehmen im Vorfeld der Transaktion eine sorgfältige Risikoprüfung vor und nehmen bekannte Risiken sowie Sachverhalte, die im Rahmen der Due Diligence offengelegt wurden, regelmäßig vom Versicherungsschutz aus. Streitig ist im Schadenfall häufig, ob eine Garantieverletzung tatsächlich vorliegt, ob der geltend gemachte Schaden kausal auf die Garantieverletzung zurückzuführen ist und ob der Sachverhalt nicht bereits durch einen vereinbarten Disclosure-Vorbehalt vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. Hinzu kommt, dass W&I-Versicherungsverträge in ihrer Struktur und Terminologie stark vom angloamerikanischen Rechtsraum geprägt sind, was bei grenzüberschreitenden Transaktionen zusätzliche Auslegungsfragen aufwerfen kann.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Käufer und Verkäufer als Versicherungsnehmer als auch Versicherer in allen Fragen der W&I-Versicherung. Wir begleiten unsere Mandanten von der Vertragsgestaltung und -prüfung im Vorfeld der Transaktion über die Beratung im Garantiefall bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen – außergerichtlich wie gerichtlich.

Häufig gestellte Fragen zur W&I-Versicherung

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