Kündigung

Welche Bedeutung hat die Kündigung im Arbeitsrecht?

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stellt sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber einen einschneidenden Schritt dar.

Das Arbeitsrecht stellt deshalb klare Anforderungen an Form, Fristen und Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung. Nachfolgend finden Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Kündigungsarten und die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Welche Arten der Kündigung gibt es?

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist.

Für Arbeitgeber gilt regelmäßig das Kündigungsschutzgesetz, wenn:

  • der Arbeitnehmer länger als sechs Monate beschäftigt ist und

  • im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Dann ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, insbesondere aus:

  • personenbedingten Gründen (z. B. langandauernde Krankheit),

  • verhaltensbedingten Gründen (z. B. Pflichtverletzungen),

  • betriebsbedingten Gründen (z. B. Arbeitsplatzwegfall).

Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar macht (z. B. schwere Pflichtverletzungen, Straftaten oder erhebliche Vertrauensverstöße).

In vielen Fällen ist zuvor eine Abmahnung erforderlich. Die Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.

Denkbar ist hierbei auch, die Kündigung auf den bloßen Verdacht einer schweren Pflichtverletzung zu stützen (sog. Verdachtskündigung), wenn die Pflichtverletzung voraussichtlich nicht bewiesen werden kann. Voraussetzung ist hierbei regelmäßig eine rechtzeitige vorherige Anhörung des Arbeitnehmers.

Änderungskündigung

Bei einer Änderungskündigung wird das Arbeitsverhältnis gekündigt und gleichzeitig die Fortsetzung zu geänderten Bedingungen angeboten, etwa bei geänderten Arbeitszeiten oder Vergütung.

Welche formalen Anforderungen muss die Kündigung erfüllen?

Eine Kündigung muss stets:

  • schriftlich erfolgen (§ 623 BGB),

  • eigenhändig unterschrieben sein,

  • dem Empfänger zugehen.

Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Fax ist unwirksam.

Was ist bei einer Kündigung nach § 174 BGB zu beachten?

Wird die Kündigung durch einen Vertreter ausgesprochen, kann sie unter Umständen nach § 174 BGB unverzüglich zurückgewiesen werden, wenn keine Originalvollmacht vorgelegt wurde und dem Arbeitnehmer die Bevollmächtigung nicht bekannt war. Dies kann insbesondere bei Kündigungen durch externe Personen oder nicht eindeutig vertretungsberechtigte Mitarbeiter relevant werden.

Welche Fristen bestehen für eine Kündigung?

Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Für Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können abweichende Regelungen enthalten.

Während der Probezeit kann regelmäßig mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Was sind häufige Unwirksamkeitsgründe einer Kündigung im Arbeitsrecht?

Folgende Fehler stehen der Wirksamkeit der (ordentlichen) Kündigung in der Praxis oftmals entgegen:

  • Fehlerhafte Sozialauswahl,

  • Keine oder unzureichende Anhörung des Betriebsrats,

  • Nichteinhaltung der Schriftform,

  • Überschreitung der 2-Wochen-Frist bei fristlosen Kündigungen nach § 626 BGB,

  • Unzureichende soziale Rechtfertigung.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam.

Besteht nach einer Kündigung Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 109 GewO Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis.

Haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren oder Aufhebungsverträgen vereinbart. Hier mehr zum Thema Abfindung erfahren.

Was ist “besonderer Kündigungsschutz”?

Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen gesetzlichen Schutz. Eine Kündigung ist hier nur unter erschwerten Voraussetzungen oder mit behördlicher Zustimmung möglich.

Besonderer Kündigungsschutz besteht insbesondere für:

  • Schwangere und Mütter nach dem Mutterschutzgesetz,

  • Arbeitnehmer in Elternzeit,

  • schwerbehinderte Menschen,

  • Mitglieder des Betriebsrats,

  • Auszubildende nach der Probezeit,

  • Datenschutzbeauftragte,

  • teilweise auch Pflegezeit- oder Familienpflegezeitberechtigte.

Was ist bei einer Kündigung rechtlich zu empfehlen?

Arbeitnehmer sollten Kündigungen frühzeitig rechtlich prüfen lassen. Arbeitgeber hingegen sollten sich bereits vor Ausspruch hinsichtlich der Wirksamkeit der Kündigung anwaltlich beraten lassen, um wirtschaftliche Risiken zu vermeiden. Bereits kleine Formfehler oder Fristversäumnisse können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Eine rechtzeitige Beratung schafft Klarheit und hilft, unnötige Risiken zu vermeiden.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Kündigung im Arbeitsrecht

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