Arbeitszeit
Die Arbeitszeit ist ein häufiger Streitpunkt im Arbeitsverhältnis. Fragen entstehen insbesondere bei Überstunden, Arbeitszeitkonten, Vergütung oder Kurzarbeit.
Vergütungspflichtige Arbeitszeit
Grundsätzlich ist die Zeit zu vergüten, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt oder dem Arbeitgeber in seinem Interesse zur Verfügung stehen muss. Dazu können je nach Tätigkeit auch Bereitschaftszeiten oder angeordnete Dienstreisen gehören.
Nicht jede Anwesenheit im Betrieb zählt automatisch als vergütungspflichtige Arbeitszeit, was etwa auch für Wegezeiten innerhalb des Betriebs zum Erreichen des Arbeitsplatzes gelten kann.
Arbeitszeiterfassung
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Dies betrifft insbesondere Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die konkrete Ausgestaltung kann digital oder schriftlich erfolgen.
Arbeitszeitkonto und Minusstunden
Viele Unternehmen führen Arbeitszeitkonten, auf denen Mehr- oder Minderstunden erfasst werden. Minusstunden dürfen jedoch nicht ohne Weiteres zulasten des Arbeitnehmers entstehen. Entscheidend sind die vertraglichen Vereinbarungen und die Ursache der Minderarbeit.
Überstunden
Überstunden müssen grundsätzlich angeordnet, gebilligt oder zumindest erforderlich gewesen sein, um einen Anspruch auf Überstundenvergütung zu begründen. Ob und wie sie vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Pauschale Klauseln zur Abgeltung von Überstunden mit der Grundvergütung sind häufig unwirksam.
Pausen und Ruhezeiten
Das Arbeitszeitgesetz enthält klare Vorgaben zu Pausen und Ruhezeiten. Arbeitnehmer haben Anspruch auf gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen sowie ausreichende Erholungszeiten zwischen zwei Arbeitstagen. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den Anspruch der Arbeitnehmer auf Ruhepausen durch einseitige Freistellung von der Arbeit am Anfang des Arbeitstages zeitlich festlegen. Er kann dies jedoch auch den Arbeitnehmern überlassen, bleibt aber für due Einhaltung der Pausen arbeitsschutzrechtlich verantwortlich.
Kurzarbeit
Bei Kurzarbeit wird die regelmäßige Arbeitszeit vorübergehend reduziert, meist aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Voraussetzungen, Dauer und Umfang müssen rechtlich wirksam geregelt sein, häufig durch Vereinbarung, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Arbeitnehmer können dann unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld erhalten.
Handlungsempfehlung
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten Fragen zur Arbeitszeit, Pausen und Kurzarbeit frühzeitig rechtlich prüfen lassen. Fehler bei Überstunden, Arbeitszeitkonten oder Kurzarbeit können etwa nach Betriebsprüfungen erhebliche finanzielle Folgen haben.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitszeit im Arbeitsrecht
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Arbeitszeit ist die Zeit, in der eine Person ihre Arbeitsleistung tatsächlich erbringt oder dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und dessen Weisungen unterliegt. Maßgeblich ist das Arbeitszeitgesetz sowie die arbeitsvertragliche Ausgestaltung.
Zur Arbeitszeit zählen insbesondere die reguläre Arbeitsleistung am Arbeitsplatz oder im Homeoffice sowie Zeiten, in denen die Tätigkeit aktiv ausgeübt wird. Reine Wegezeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten in der Regel nicht als Arbeitszeit.
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Vergütungspflicht besteht grundsätzlich für jede vereinbarte oder angeordnete Arbeitszeit. Wird Arbeit geleistet, besteht regelmäßig ein Anspruch auf Vergütung, sofern keine wirksame abweichende Regelung besteht.
Besondere Bedeutung hat dies bei:
Überstunden,
angeordneter Mehrarbeit,
Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit.
Streit entsteht häufig bei pauschalen Überstundenklauseln oder unklaren Arbeitszeitregelungen im Arbeitsvertrag.
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Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind rechtlich unterschiedlich zu bewerten:
Beim Bereitschaftsdienst hält sich die Person an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf und muss jederzeit arbeitsbereit sein. Diese Zeit gilt in der Regel vollständig als Arbeitszeit.
Bei der Rufbereitschaft kann sich die Person frei aufhalten, muss jedoch erreichbar sein und im Bedarfsfall die Arbeit aufnehmen. Nur die tatsächlich geleistete Arbeit gilt als Arbeitszeit.
Die konkrete Einordnung hängt stark von der tatsächlichen Einschränkung der Freizeitgestaltung ab.
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Überstunden liegen vor, wenn die individuell vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird. Voraussetzung für eine Vergütung ist in der Regel, dass die Überstunden angeordnet, genehmigt oder zumindest geduldet wurden.
Arbeitnehmer müssen Überstunden im Streitfall häufig konkret darlegen und nachweisen. Arbeitgeber sollten klare Regelungen zur Anordnung, Dokumentation und Vergütung von Mehrarbeit treffen.
Pauschale Abgeltungsklauseln sind rechtlich oft nur eingeschränkt wirksam.
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In der Praxis entstehen häufig Konflikte bei:
Vertrauensarbeitszeit und fehlender Zeiterfassung,
Überstundenvergütung und Nachweispflichten,
Abgrenzung von Arbeitszeit und Freizeit,
Einsatz von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst,
Homeoffice und mobile Arbeit.
Die rechtliche Bewertung hängt stark von der tatsächlichen Organisation der Arbeitsleistung ab. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern die gelebte Praxis im Arbeitsverhältnis.
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