Betriebsübergang
Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber übergeht und die wirtschaftliche Einheit im Wesentlichen erhalten bleibt. Die gesetzlichen Folgen regelt § 613a BGB.
Voraussetzungen eines Betriebsübergangs
Entscheidend ist nicht allein ein Eigentümerwechsel. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Betrieb oder ein organisatorisch abgrenzbarer Betriebsteil mit seiner Struktur und Funktion fortgeführt wird.
Ein Betriebsübergang kann beispielsweise bei:
Unternehmensverkäufen,
Outsourcing,
Betriebsübernahmen oder
Umstrukturierungen
vorliegen.
Folgen für Arbeitsverhältnisse
Die bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen grundsätzlich automatisch auf den neuen Arbeitgeber über. Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverträgen bleiben dabei bestehen.
Kündigungen allein wegen des Betriebsübergangs sind gesetzlich unzulässig.
Informationspflichten und Formvorgaben
Arbeitgeber müssen die betroffenen Arbeitnehmer rechtzeitig und umfassend in Textform über den Betriebsübergang informieren. Die Unterrichtung muss insbesondere Angaben enthalten zu:
Zeitpunkt und Grund des Übergangs,
rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen,
geplanten Maßnahmen.
Fehlerhafte Informationen können erhebliche rechtliche Folgen haben.
Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer
Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber widersprechen. Der Widerspruch muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Die Widerspruchsfrist beginnt jedoch nur bei ordnungsgemäßer Unterrichtung. Fehlerhafte Informationen können dazu führen, dass ein Widerspruch noch deutlich später möglich ist.
Übergang von Betriebsteilen
Auch einzelne Betriebsteile können Gegenstand eines Betriebsübergangs sein, wenn sie organisatorisch abgrenzbar sind und ihre Identität erhalten bleibt.
Handlungsempfehlung
Betriebsübergänge sind rechtlich komplex und wirtschaftlich oft von erheblicher Bedeutung. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten ihre Rechte und Pflichten frühzeitig rechtlich prüfen lassen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Betriebsübergang im Arbeitsrecht
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Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht und seine wirtschaftliche Identität im Wesentlichen erhalten bleibt. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung, insbesondere von Organisation, Personal, Betriebsmitteln und Kundenstruktur.
Typische Fälle sind Unternehmensverkäufe, Outsourcing, Asset Deals oder die Übernahme von Betriebsteilen durch einen neuen Betreiber.
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Bei einem Betriebsübergang gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse grundsätzlich kraft Gesetzes auf den neuen Inhaber über (§ 613a BGB). Die Arbeitsverträge gelten mit allen Rechten und Pflichten unverändert fort.
Der neue Arbeitgeber tritt in alle Rechte und Pflichten ein, einschließlich Gehalt, Urlaub, Betriebszugehörigkeit und sonstiger Vertragsbedingungen.
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Arbeitnehmer haben ein gesetzliches Widerspruchsrecht gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach ordnungsgemäßer Unterrichtung erfolgen.
Wird wirksam widersprochen, bleibt das Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber bestehen, was in der Praxis häufig zu besonderen arbeitsrechtlichen und organisatorischen Konstellationen führt.
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Sowohl der bisherige als auch der neue Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitnehmer ordnungsgemäß und vollständig über den Betriebsübergang zu informieren.
Die Unterrichtung muss insbesondere enthalten:
Zeitpunkt und Grund des Übergangs,
rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen,
geplante Maßnahmen gegenüber der Belegschaft.
Fehlerhafte oder unvollständige Informationen können dazu führen, dass die Widerspruchsfrist nicht zu laufen beginnt.
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In der Praxis entstehen häufig Streitigkeiten über:
die Frage, ob überhaupt ein Betriebsübergang vorliegt,
die Wirksamkeit von Widersprüchen,
die Reichweite des Übergangs (Betrieb oder nur Betriebsteil),
Änderungen von Arbeitsbedingungen nach dem Übergang,
Kündigungen im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang.
Da Betriebsübergänge komplexe rechtliche und tatsächliche Fragen aufwerfen, ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung für beide Seiten regelmäßig entscheidend.
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