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Wir kennen die Argumente und Strategien der Versicherer. Wir haben nicht nur Erfahrungen als Anwälte in versicherungsrechtlichen Prozessen. Vielmehr waren wir selbst mal Mitarbeiter bei Versicherungen. Wir kennen beide Seiten des Verhandlungstisches, was für Sie einen großen Vorteil darstellt.
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Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung im Versicherungsrecht
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Versicherer lehnen Leistungen aus unterschiedlichen Gründen ab, aber längst nicht immer zu Recht. Häufige Ursachen sind: Streit darüber, ob überhaupt ein „Unfall" im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, ein angeblicher Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungen oder Gebrechen an der Invalidität, eine verspätete oder aus Sicht des Versicherers fehlerhafte ärztliche Erstfeststellung, oder die Anfechtung des Vertrags wegen vermeintlich falscher Angaben bei Vertragsschluss. Jede dieser Begründungen lässt sich rechtlich überprüfen. Oft zeigt sich, dass die Ablehnung nicht haltbar ist.
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Das ist einer der häufigsten Ablehnungsgründe. Und er kann sehr gut angegriffen werden. Die Fristen und Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung sind in den Versicherungsbedingungen oft komplex geregelt, und Versicherer legen sie regelmäßig zu ihren Gunsten aus. Ob die Frist tatsächlich versäumt wurde, ob eine Nachfrist möglich war oder ob das ärztliche Attest inhaltlich ausreicht, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen und der jeweiligen Vertragsbedingungen beurteilen. Wir prüfen das für Sie, bevor Sie sich mit einer pauschalen Ablehnung zufriedengeben.
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Nein, nicht automatisch. Versicherungsmedizinische Gutachten sind nicht das letzte Wort. Sie können fachlich angegriffen, durch ein Gegengutachten in Frage gestellt oder im Rahmen eines vertraglich vereinbarten Schiedsgutachterverfahrens überprüft werden. Gerade bei der Bemessung des Invaliditätsgrades gibt es oft erheblichen Bewertungsspielraum. Wir lassen einschätzen, ob das vorliegende Gutachten sachlich überzeugt oder ob sich eine Überprüfung lohnt.
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Ja. Bevor wir tätig werden, prüfen wir Ihre Unterlagen und die Erfolgsaussichten ehrlich und unabhängig von Ihrem weiteren Vorgehen. Nicht jeder Fall lässt sich gewinnen – und das sagen wir Ihnen auch. Ziel ist, dass Sie auf Basis einer realistischen Einschätzung entscheiden können, ob sich der weitere Weg für Sie lohnt.
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In vielen Fällen lässt sich bereits durch ein fundiertes anwaltliches Schreiben, den Verweis auf ein Schiedsgutachterverfahren oder Verhandlungen mit dem Versicherer eine Lösung erzielen, ohne dass es zur Klage kommt. Wo das nicht gelingt, vertreten wir Sie auch gerichtlich. Welcher Weg im Einzelfall sinnvoll ist, besprechen wir konkret mit Ihnen.
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Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten nach Bestätigung der Deckung. Ohne Rechtsschutz kommen die gesetzlichen oder vereinbarten Anwaltsgebühren zum Tragen; unter bestimmten Voraussetzungen kann auch Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. Wir klären die Kostenfrage transparent mit Ihnen, bevor irgendetwas veranlasst wird.
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Ja. Auch ohne Rechtsschutzversicherung stehen Ihnen mehrere Wege offen, etwa die Beantragung von Prozesskostenhilfe bei ausreichender Erfolgsaussicht und entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen, oder eine individuelle Kostenvereinbarung mit uns. Wir besprechen mit Ihnen, welche Möglichkeit für Ihren Fall in Frage kommt.
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Die private Unfallversicherung leistet bei einer durch einen Unfall verursachten dauerhaften Beeinträchtigung (Invalidität), unabhängig von der Ursache im Übrigen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dagegen, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf krankheits- oder unfallbedingt dauerhaft nicht mehr ausüben können – unabhängig davon, ob ein Unfall die Ursache war. Nach einem schweren Unfall können deshalb beide Versicherungen gleichzeitig relevant werden: die Unfallversicherung wegen der Invalidität, die Berufsunfähigkeitsversicherung wegen des Verlusts der Erwerbsfähigkeit im Beruf. Da wir beide Rechtsgebiete im Schwerpunkt bearbeiten, prüfen wir routinemäßig, ob neben der Unfallversicherung auch Ansprüche aus einer bestehenden BU-Versicherung in Betracht kommen.
