Berufsunfähig und Ihr Versicherer weigert sich zu zahlen?
Handeln Sie jetzt.
Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung: Wir prüfen sofort, ob Ihnen ein Anspruch zusteht.
Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung
Antwort werktags innerhalb von 48 Stunden
Deutschlandweite Vertretung
Profitieren Sie von unserer Erfahrung.
Wir kennen die Argumente und Strategien der Versicherer. Wir haben nicht nur Erfahrungen als Anwälte in versicherungsrechtlichen Prozessen. Vielmehr waren wir selbst mal Mitarbeiter bei Versicherungen. Wir kennen beide Seiten des Verhandlungstisches, was für Sie einen großen Vorteil darstellt.
Melden Sie sich gerne. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen und an das Geld zu gelangen, das Ihnen zusteht.
Wir erzielen das beste Ergebnis für Sie - der Ablauf:
1
Sie füllen unten das Kontaktformular aus oder senden uns Ihre Anfrage über unsere Kontaktseite.
2
Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und fordern die notwendigen Unterlagen an.
3
Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen ein Anspruch zusteht
Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung im Versicherungsrecht
-
Die Einschätzung Ihres behandelnden Arztes ist wichtig, aber für den Versicherer nicht bindend. Häufige Ablehnungsgründe sind Zweifel am Grad der Berufsunfähigkeit, der Verweis auf eine angebliche Verweisungstätigkeit, die Sie noch ausüben könnten, oder Zweifel am ursächlichen Zusammenhang zwischen Ihrer Erkrankung und der Berufsunfähigkeit. Auch formale Gründe wie eine vermeintliche Anzeigepflichtverletzung bei Vertragsschluss kommen vor. Welcher Grund im Einzelfall trägt und ob er rechtlich haltbar ist, lässt sich nur anhand der konkreten Ablehnungsbegründung und der Vertragsunterlagen beurteilen.
-
Berufsunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können – maßgeblich ist dabei die konkrete Ausgestaltung Ihres Berufs, nicht ein abstrakter Vergleichsberuf. Wie dieser Grad ermittelt wird, ist oft strittig: Gutachten stützen sich auf medizinische Einschätzungen, die Frage der tatsächlichen beruflichen Anforderungen wird dabei nicht immer ausreichend berücksichtigt. Eine Ablehnung allein mit Verweis auf einen Prozentsatz ist deshalb nicht automatisch zutreffend und sollte überprüft werden.
-
Versicherer haben ein grundsätzliches Recht, den Leistungsfall zu prüfen und dafür Unterlagen anzufordern. In der Praxis erleben viele Mandanten jedoch wiederholte, sich überschneidende Nachforderungen, die das Verfahren erheblich in die Länge ziehen. Ob eine Nachforderung noch angemessen ist oder die Grenze des Zumutbaren überschreitet, lässt sich rechtlich einordnen – wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit dem Versicherer und sorgen für ein strukturiertes Verfahren.
-
Viele Versicherer erkennen die Berufsunfähigkeit zunächst nur befristet an und leiten anschließend ein Nachprüfungsverfahren ein, in dem sie prüfen, ob sich Ihr Gesundheitszustand oder Ihre berufliche Situation gebessert hat. Auch hier gelten bestimmte formale Anforderungen an die Nachprüfung, und nicht jede Änderung der Versicherungsleistung ist ohne Weiteres zulässig. Wir prüfen, ob das Nachprüfungsverfahren korrekt durchgeführt wurde und ob die Einstellung oder Kürzung der Rente rechtmäßig ist.
-
Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie von der Ablehnung und den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben. Zusätzlich können in den Versicherungsbedingungen weitere Fristen vorgesehen sein, etwa für die Geltendmachung nach einer ablehnenden Entscheidung. Da Fristen im Einzelfall unterschiedlich laufen können, sollten Sie sich nach Erhalt einer Ablehnung zeitnah beraten lassen.
-
Nicht zwangsläufig. Ob Ihr Anspruch bereits verjährt ist, hängt vom genauen Zeitpunkt der Ablehnung, Ihrer Kenntnis von den maßgeblichen Umständen und eventuellen Unterbrechungs- oder Hemmungstatbeständen ab. Selbst wenn ältere Ansprüche verjährt sein sollten, kann sich Ihre gesundheitliche oder berufliche Situation seither verändert haben, sodass ein neuer Antrag in Betracht kommt. Wir prüfen das für Sie, statt vorschnell von einem Rechtsverlust auszugehen.
-
Ja. Wir sichten zunächst Ihre Unterlagen – Ablehnungsschreiben, Versicherungsschein, ärztliche Berichte – und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten. Nicht jeder Fall lässt sich gewinnen, und das teilen wir Ihnen offen mit. So können Sie auf einer realistischen Grundlage entscheiden, ob Sie den weiteren Weg gehen möchten.
-
Ja. Viele spätere Ablehnungen – insbesondere wegen angeblicher Anzeigepflichtverletzungen – haben ihre Ursache bereits im ursprünglichen Leistungsantrag oder sogar im Versicherungsantrag selbst. Wir unterstützen Sie deshalb auch dabei, den Leistungsantrag korrekt und vollständig zu stellen, um spätere Streitpunkte von vornherein zu vermeiden.
-
Ein positiver Bescheid der Rentenversicherung kann ein starkes Indiz sein, entfaltet gegenüber der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aber keine Bindungswirkung – teilweise sehen Versicherungsbedingungen sogar eine sogenannte Abstrakte-Verweisung-Klausel oder eine automatische Anerkennung bei EU-Rente vor, teilweise nicht. Ob und wie sich der Rentenbescheid für Ihren BU-Fall nutzen lässt, hängt von Ihren konkreten Vertragsbedingungen ab. Wir prüfen das für Sie.
-
Möglicherweise ja. Wenn Ihre Berufsunfähigkeit durch einen Unfall verursacht wurde und Sie zusätzlich eine private Unfallversicherung haben, können parallel Ansprüche auf eine Invaliditätsleistung aus dieser Versicherung bestehen – unabhängig von der BU-Rente. Da wir beide Rechtsgebiete im Schwerpunkt bearbeiten, prüfen wir in solchen Fällen routinemäßig, ob neben der Berufsunfähigkeitsversicherung auch Ansprüche aus einer bestehenden Unfallversicherung in Betracht kommen.
